Wettbewerbsrecht
Unternehmen ergreifen vielfältige Maßnahmen, um sich gegenüber Konkurrenten durchzusetzen, etwa:
- Werbeanzeigen
- Preisvergleiche
- Abwerben von Mitarbeitern
- Gewinnspiele
Solche Maßnahmen sind für Unternehmen gleichermaßen wichtig wie riskant. Nicht alles, was dem eigenen Geschäft dient, ist auch rechtlich zulässig – insbesondere, wenn dabei Mitbewerber geschädigt werden. Mitunter empfiehlt es sich, geplante Marketing- oder sonstige Maßnahmen im Vorfeld juristisch abklären zu lassen.
Mit unserer langjährigen wettbewerbsrechtlichen Erfahrung und Expertise beraten und vertreten wir nationale wie auch internationale Unternehmen in unterschiedlichsten Branchen, wie z.B. im Medien- und Energiebereich. Wir unterstützen Sie sowohl dabei, geschäftsschädigende Verhaltensweisen Ihrer Mitbewerber zu unterbinden als auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche der Konkurrenz abzuwehren.
Wir bieten rasche und effektive Unterstützung für Ihre individuellen Anforderungen und maßgeschneiderte Lösungen für Ihr spezifisches Unternehmensprofil. Mit unserer zusätzlichen Expertise etwa in den Bereichen Medienrecht und Persönlichkeitsschutz und Arbeitsrecht betreuen wir Ihr Unternehmen umfassend und unterstützen Sie z.B. gegen herabsetzende Äußerungen von Konkurrenten oder bei Fragestellungen im Zusammenhang mit der Abwerbung von Mitarbeitern.
Zu unseren Leistungen zählen u.a.:
- Abwehr und Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche auf Unterlassung unlauterer Verhaltensweisen, Urteilsveröffentlichung oder Schadenersatz
- umfassende rechtliche sowie strategische Beratung und Vertretung in sämtlichen Fragen des Wettbewerbsrechts, z.B. Prüfung von Marketingmaßnahmen und -kampagnen
Ansprechpartner: