Urheberrecht
Künstlerische Werke wie Bilder, Filme, Songs oder Bücher sind ein wertvolles, aber auch leicht verletzliches Gut. Andererseits besteht beim künstlerischen Schaffen das Risiko, bereits bestehende Rechte Dritter zu verletzen.
- Das Urheberrecht schützt die Rechte Kreativer wie Musiker, Komponisten, Schriftsteller, Fotografen etc.
- Die Ideen, die zu einem (Kunst-)Werk führen, sind frei und daher nicht vom Urheberrecht geschützt.
- Der urheberrechtliche Schutz entsteht grundsätzlich durch einen geistigen Schaffensprozess.
- Jede noch so gute Idee bedarf daher bei ihrer Umsetzung sorgfältiger rechtlicher Begleitung, um unliebsame Überraschungen zu verhindern.
- Bei der Einräumung von Nutzungsrechten an einem fertigen (Kunst-)Werk ist rechtliche Expertise gefragt.
Verletzungen des Urheberrechts passieren tagtäglich, vor allem im Internet. Das Kopieren oder das Herunterladen aus dem Netz kann bereits einen urheberrechtlichen Eingriff in fremde Rechte darstellen.
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige und vielfältige Erfahrungen in allen Aspekten des geistigen Eigentums. Die IP-Experten unserer Kanzlei sind darüber hinaus auch als Lehrbeauftragte an österreichischen Universitäten und sonstigen Bildungseinrichtungen sowie als Autoren von Kommentaren und Fachbeiträgen aktiv. Sie verbinden die Bedürfnisse der Praxis mit dem spezialisierten Know-How der wissenschaftlichen Tätigkeit.
Unsere Kanzlei berät Sie in allen Fragen des Urheberrechts, z.B.:
- Beurteilung der Schutzfähigkeit von künstlerischem Schaffen
- Abwehr und Durchsetzung zivilrechtlicher Urheberrechtsansprüche, z.B. auf Unterlassung oder Schadenersatz
- Urhebervertragsrecht, insbesondere Lizenzverträge
- Bemessung von urheberrechtlichen Entgelt- und Schadenersatzansprüchen
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