Arbeitsrecht
Das Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ihre Rechte und Pflichten, sind in einer Vielzahl von teils öffentlich-, teils privatrechtlichen Vorschriften und Vereinbarungen geregelt. Zudem ist jeder einmal mit einem Dienstvertrag konfrontiert. Im Dschungel der Paragraphen zu erkennen, welche Klauseln vor- bzw. nachteilig oder gar ungültig sind, ist aber mitunter schwer. Häufige Fragestellungen hierzu sind:
- Sind mit einem All-In-Vertrag tatsächlich sämtliche Mehrleistungen abgegolten?
- Wann besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
- Wie gestaltet sich der Kündigungsschutz?
Mit unserer langjährigen Erfahrung und umfangreichen Expertise unterstützen wir Unternehmen genauso wie Privatpersonen in sämtlichen Belangen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts: von der Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen, über Hilfestellung bei Betriebspensionen und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten bis hin zu Auflösungsvereinbarungen und Kündigungen. Dabei sind wir stets bestrebt, außergerichtliche Lösungen zu finden und im Ernstfall Mandanten auch bestmöglich in Gerichtsverfahren zu vertreten.
Zu unseren Leistungsschwerpunkten zählen unter anderem:
- Gestaltung und Prüfung von Dienstverträgen, Werkverträgen, Freien Dienstnehmerverträgen sowie Geschäftsführerverträgen
- Vertretung bei Gerichtsverfahren, vor allem Kündigungs- und Entlassungsanfechtungen aber auch Eingruppierungs- und Betriebspensionsprozesse
- Rechtsberatung bei Mobbing am Arbeitsplatz und sexueller Belästigung
- Arbeitsrechtliche Fragen zur Arbeitszeit, zum Urlaubsanspruch, zu Konkurrenzverboten oder auch zum Mutterschutz / zur Väterkarenz
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